Der insolvenzbedingte Untergang von Aktien

Erlischt das Mitgliedschaftsrecht des Aktionärs einer inländischen Aktiengesellschaft (AG), weil diese infolge einer Insolvenz aufgelöst, abgewickelt und im Register gelöscht wird, entsteht dem Aktionär ein steuerbarer Verlust, wenn er seine Einlage ganz oder teilweise nicht zurückerhält. Werden solche Aktien schon vor der Löschung der AG im Register durch die depotführende

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Zusatzkrankenversicherung durch den Arbeitgeber – und die Lohnsteuer

Die Gewährung von Krankenversicherungsschutz ist in Höhe der Arbeitgeberbeiträge Sachlohn, wenn der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags ausschließlich Versicherungsschutz, nicht aber eine Geldzahlung verlangen kann. Demgegenüber wendet der Arbeitgeber Geld und keine Sache zu, wenn er einen Zuschuss unter der Bedingung zahlt, dass der Arbeitnehmer mit einem vom ihm benannten Unternehmen

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Gehaltsumwandlung für den vorzeitigen Ruhestand

Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands sind kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn und deshalb erst in der Auszahlungsphase zu versteuern. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall ging es um einen GmbH-Geschäftsführer, der selbst allerdings an der GmbH nicht beteiligt war. Er schloss mit seiner Arbeitgeberin eine Wertguthabenvereinbarung.

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Ansparabschreibung fürs Luxusauto

Die Bildung einer den Gewinn mindernden Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG a.F. ist ausgeschlossen, soweit die geplanten Aufwendungen (hier: Anschaffung mehrerer PKW aus dem höchsten Preissegment) als unangemessen i.S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG anzusehen sind. Die Unternehmerin kann in diesem Fall für

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Rechtsprechungsänderung zu den eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen

Mit der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen vom 23.10.2008 (MoMiG) ist die gesetzliche Grundlage für die bisherige Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Aufwendungen des Gesellschafters aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen als nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG entfallen. Aufwendungen des Gesellschafters

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Der Erwerb eines Mitunternehmensanteils – und die vorzeitige Zahlung des abgezinsten Kaufpreises

Die vorzeitige Zahlung eines abgezinsten Kaufpreises für einen Mitunternehmeranteil für zu einem teilentgeltlichen Erwerb. Wird die Zahlung an den veräußerenden Mitunternehmer durch einen Einnahmeverzicht des übernehmenden Mitunternehmers realisiert, führt dies nicht zu Erwerbsaufwendungen; für die der in einer Ergänzungsrechnung zu erfassenden AfA besteht keine Abzugsmöglichkeit als Sonnderbetriebsausgabe. Der übernehmende Mitunternehmer

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Steuerliche Verluste aus der Veräußerung einer fondsgebundenen Lebensversicherung

Die mit der Abgeltungsteuer als Schedule eingeführten Besonderheiten der Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) bedingen eine tatsächliche Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht. Sie gilt auch hinsichtlich von Verlusten aus der Veräußerung einer Lebensversicherung. Die Nichtberücksichtigung des Verlusts des Klägers aus der Veräußerung der Ansprüche aus der fondsgebundenen Lebensversicherung wegen fehlender Einkünfteerzielungsabsicht

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Ausscheiden aus Personengesellschaft gegen Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern – und die Buchwertfortführung

Gesellschafter können künftig weitergehend als bisher aus ihren Personengesellschaften gewinnneutral und damit ohne Aufdeckung stiller Reserven ausscheiden. Wie der Bundesfinanzhof entschieden hat, liegt eine sog. gewinnneutrale Realteilung in allen Fällen der Sachwertabfindung eines ausscheidenden Gesellschafters vor, wenn er die erhaltenen Wirtschaftsgüter weiter als Betriebsvermögen verwendet. So wird eine Buchwertfortführung auch

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Rückabwicklung von Geschäftsanteilsveräußerungen

Die Rückabwicklung eines noch nicht beiderseits vollständig erfüllten Kaufvertrags ist aus der Sicht des früheren Veräußerers keine Anschaffung der zurückübertragenen Anteile, sondern sie führt bei ihm zum rückwirkenden Wegfall eines bereits entstandenen Veräußerungsgewinns; beim früheren Erwerber liegt keine Veräußerung vor . Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG ehört

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