Die im Rahmen der Fondsinitiierung erzielten Sonderbetriebseinnahmen der Gesellschafter (Initiatoren) eines geschlossenen Immobilienfonds in der Form einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG mit ausschließlich in den Niederlanden belegenem Grundbesitz sind regelmäßig dem inländischen Gewerbeertrag der KG zuzurechnen, wenn diese im Inland eine Betriebsstätte unterhält. Eine Betriebsstätte im Sinn von
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