Beteiligt sich ein Steuerbareter an der Steuerhinterziehung seines Mandanten, sind im Rahmen der Strafzumessungserwägungen auch die ihm als Steuerberater drohenden berufsrechtlichen Folgen in den Blick zu nehmen . Die Begehung einer – hier versuchten – Steuerhinterziehung durch einen Steuerberater kann gemäß § 89 Abs. 1, § 90 Abs. 1 Nr.
LesenKategorie: Steuerstrafrecht
Aktuelle Informationen aus dem Steuerstrafrecht
Verdeckte Gewinnausschüttungen – und die Steuerhinterziehung
Die steuerstrafrechtlichen Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung hängen von den Angaben in der Steuererklärung ab. Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist weder steuerrechtlich noch strafrechtlich verboten und daher für sich allein keine Steuerhinterziehung . Eine Steuerverkürzung liegt vielmehr nur in dem Umfang vor, in dem die Verschleierung der verdeckten Gewinnausschüttung entgegen § 8
LesenUmsatzsteuerhinterziehung durch Ketten- und Karussellgeschäfte – und die Strafzumessung
In Fällen fingierter Ketten- oder Karussellgeschäfte, die auf die Hinterziehung von Steuern angelegt sind, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Strafzumessung der aus dem Gesamtsystem erwachsene deliktische Schaden als verschuldete Auswirkung der Tat zugrunde zu legen, soweit dem jeweiligen Beteiligten die Struktur und die Funktionsweise des Gesamtsystems bekannt ist
LesenSteuerhinterziehung – und eine nachvollziehbare Steuerbe-rechnung
Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO) reicht es regelmäßig nicht aus, dass die den Straftatbestand ausfüllende steuerrechtliche Norm bezeichnet und die Summe der verkürzten Steuern in den Urteilsgründen mitgeteilt wird. Vielmehr müssen die Urteilsgründe gemäß § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO für jede Steuerart und jeden Besteuerungszeitraum
LesenGeldwäsche – und die hinterzogene Biersteuer
Als „Gegenstand“ im Sinne von § 261 Abs. 1 Satz 1 StGB gelten gemäß § 261 Abs. 1 Satz 3 StGB in den Fällen gewerbs- oder bandenmäßiger Steuerhinterziehung auch die durch eine solche Tat ersparten Aufwendungen. Hierzu zählt auch eine bandenmäßig begangene Steuerhinterziehung von französischer Biersteuer. Um solche ersparten Aufwendungen
LesenSteuerhinterziehung – und die angemeldete Umsatzsteuervergütung
Taterfolg der Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 AO ist – im Gegensatz zum Vergehen der gewerbs- oder bandenmäßigen Schädigung des Umsatzsteueraufkommens gemäß § 26c UStG – nicht die Nichtentrichtung geschuldeter Umsatzsteuer. Vielmehr besteht er im Verkürzen von Steuern oder im Erlangen nicht gerechtfertigter Steuervorteile für sich oder einen anderen.
LesenTabaksteuerhinterziehung – und der Wertersatzverfall
Zwar ist beim Delikt der Steuerhinterziehung auch ein Betrag in Höhe der verkürzten Steuern erlangtes „etwas“, im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB, weil sich der Täter die Aufwendungen für diese Steuern erspart . Die Waren, auf die sich die Hinterziehung von Verbrauchsteuern bezieht, sind als solche jedoch nicht
LesenUmsatzsteuerhinterziehung – und die nicht geltend gemachten Vorsteuern
Bei verkürzten Umsatzsteuern hat es wegen des Kompensationsverbots des § 370 Abs. 4 Satz 3 AO keine tatbestandlichen Auswirkungen, wenn der Täter einer Steuerhinterziehung tatsächlich entstandene Vorsteuern nicht geltend gemacht hat. Ein nicht geltend gemachter Vorsteuerabzug kann jedoch zu einer Minderung der nach § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB
LesenSteuerhinterziehung – und der Strafklagenverbrauch
Die Einstellung eines Strafverfahrens wegen Umsatzsteuerhinterziehung nach § 153a StPO kann zu einem Strafklagenverbrauch wegen Hinterziehung von Körperschaftsteuer für das gleiche Jahr führen. In dem hier vom Bundesgerichtshof beurteilten Fall warf die Anklage dem Angeklagten die Hinterziehung von Körperschaftsteuer für das Jahr 2000 durch Abgabe einer unrichtigen Steuererklärung zugunsten der
LesenSteuerhinterziehung durch aktives Tun oder durch Unterlassen? – und die Anklageschrift
Die Steuerhinterziehung durch Unterlassen gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ist als Teil einer jeweils einheitlichen prozessualen Tat auch von der Anklage als Steuerhinterziehung durch aktives Tun erfasst. Tat im prozessualen Sinne gemäß § 264 StPO ist der vom Eröffnungsbeschluss betroffene geschichtliche Lebensvorgang einschließlich aller damit zusammenhängenden oder
Lesen