Klagen auf Zahlung aus (eingezogenen) griechischen Staatsanleihen sind in Deutschland unzulässig. Ihnen steht der Grundsatz der Staatenimmunität entgegen. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Streitfall machte der Anleger gegen die Hellenische Republik Zahlungsansprüche aus von dieser emittierten Staatsanleihen geltend, die im März 2012 eingezogen und durch neue Anleihen mit einem
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