Der Große Senat des Bundesfinanzhofs hat auf eine Vorlage des IV. Senats zu entscheiden, ob eine grundstücksverwaltende Gesellschaft, die nur kraft ihrer Rechtsform gewerbliche Einkünfte erzielt, Anspruch auf die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG hat, wenn sie an einer gleichfalls grundstücksverwaltenden, aber nicht gewerblich geprägten
LesenSchlagwort: Erweiterte Kürzung
Veräußerung eines Teils eines Mitunternehmeranteils – und die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags
Der Gewinn aus der Veräußerung eines Teils eines Mitunternehmeranteils i.S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist nicht in die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG einzubeziehen. Die Vorschrift des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG schloß im Streitjahr 2006 ungeachtet
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