Die formunwirksame Erwerbstreuhand

Bei einem nicht formwirksam abgeschlossenen Treuhandvertrag über einen vom Treuhänder im Interesse des Treugebers erworbenen Gesellschaftsanteil an einer GmbH (Erwerbstreuhand) können die Geschäftsführung ohne Auftrag zur Anwendung kommen.

Die formunwirksame Erwerbstreuhand

In diesem Fall kann ein Anspruch des Treugebers auf Herausgabe des Gesellschaftsanteils aus § 681 Satz 2, § 667 BGB bestehen[1].

Dies gilt indes nur für den Fall einer Erwerbstreuhand.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 29. September 2016 – III ZR 107/16

  1. BGH, Urteil vom 04.11.2004 – III ZR 172/03, WM 2004, 2441, 2443[]