Das Verbot, Casino-, Rubbellos- und Pokerspiele im Internet zu veranstalten oder zu vermitteln, ist nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts auch nach der teilweisen Öffnung des Vertriebswegs „Internet“ für Sportwetten und Lotterien mit Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar. In den beiden jetzt vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fallen wandten sich die beiden in auf Malta
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