Löschung im Handelsregister

Die Löschung der Gesellschaft ist nach § 394 FamFG vorzunehmen, wenn die Gesellschaft im Zeitpunkt der Löschungsanordnung vermögenslos ist. Dies ist der Fall, wenn die Gesellschaft nach Auffassung eines vernünftig denkenden Kaufmanns vermögenslos ist . Diese Voraussetzung ist erfüllt, da nach allen vorliegenden Erkenntnissen kein verwertbares Aktivvermögen der Gesellschaft vorhanden

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Mietzahlungen für das Gesellschaftergrundstück

Die Zahlung auf die Miete für ein Grundstück, welches ein Gesellschafter oder eine einem Gesellschafter gleichzustellende Person an die Gesellschaft vermietet hat, stellt nicht per se eine Befriedigung einer gleichgestellten Forderung im Sinne von § 135 Abs. 1 InsO dar. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO ist eine

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Zahlungen nach Insolvenzreife der GmbH

Hat der Insolvenzverwalter durch Vorlage einer Handelsbilanz und den Vortrag, dass keine stillen Reserven sowie aus der Bilanz nicht ersichtlichen Vermögenswerte vorhanden sind, die Überschuldung einer GmbH dargelegt, genügt der wegen Zahlungen nach Insolvenzreife in Anspruch genommene Geschäftsführer seiner sekundären Darlegungslast nicht, wenn er lediglich von der Handelsbilanz abweichende Werte

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Eröffnung neuer Filialen – und der Streit der Gesellschafter

Der Bundesgerichtshof hat die Klage der Minderheitsgesellschafterin der Media-Saturn-Holding abgewiesen und dabei über die Grenzen der Pflicht eines Gesellschafters zur Zustimmung zu Beschlussanträgen entschieden. Bei der beklagten GmbH handelt es sich um die Konzernholdinggesellschaft der Media-Saturn-Gruppe. Die Media-Saturn-Märkte werden als Enkelgesellschaften der GmbH betrieben. Dabei wird regelmäßig für jeden Markt

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Einziehung eines GmbH-Anteils – und das nominelle Stammkapital

Der Beschluss über die Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils ist nicht deshalb nichtig, weil die Gesellschafterversammlung nicht gleichzeitig Maßnahmen ergriffen hat, um ein Auseinanderfallen der Summe der Nennbeträge der nach der Einziehung verbleibenden Geschäftsanteile und dem Stammkapital der Gesellschaft zu verhindern. In der Rechtsprechung der Instanzgerichte und im Schrifttum ist umstritten, ob

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Lösungsrechte bei verzögerter Kapitalerhöhung

Dem Inferenten steht ohne Vereinbarung einer Befristung oder Bedingung ein Lösungsrecht von dem Übernahmevertrag nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage zu, wenn der angemessene Zeitraum für eine Bindung des Übernehmers überschritten wird oder es aus anderen Gründen nicht zur Kapitalerhöhung kommt. Rechtsfolge ist ein Rücktrittsrecht des Übernehmers nach

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Löschung im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit

Vermögenslosigkeit im Sinne des § 394 Abs. 1 FamFG ist nicht mit Unterbilanz, Überschuldung oder Masselosigkeit gleichzusetzen; sie liegt nur vor, wenn nach kaufmännischer-wirtschaftlicher Betrachtungsweise überhaupt keine Zugriffs- und Verteilungsmasse für die Gläubiger zur Verfügung steht. § 394 Abs. 1 FamFG erlaubt die Löschung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wenn

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Zusatzangaben in der Gesellschafterliste

Das Registergericht darf es eine bei ihm eingereichte Gesellschafterliste darauf prüfen, ob sie den Anforderungen des § 40 Abs. 1 S. 1 GmbHG entspricht. Es steht nicht im Belieben der Beteiligten, den Inhalt der von ihnen eingereichten Gesellschafterliste abweichend von den gesetzlichen Vorgaben um weitere, ihnen sinnvoll erscheinende Bestandteile zu

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