Peek & Cloppenburg – und die bundesweite Werbung

Zwischen zwei rechtlich und wirtschaftlich unabhängige Unternehmen, die seit Jahrzehnten unbeanstandet nebeneinander identische Unternehmensbezeichnungen benutzen, besteht eine kennzeichenrechtliche Gleichgewichtslage, auf die die Grundsätze des Rechts der Gleichnamigen anwendbar sind. Dem Unternehmen, das in dem Gebiet werben möchte, in dem das andere Unternehmen tätig ist, kann daher die Werbung nicht generell

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Das Unternehmenskennzeichen des Lizenznehmers

Ein vom Lizenzgeber während der Vertragsbeziehung erworbenes Kennzeichenrecht geht dem Kennzeichenrecht des Lizenznehmers vor, das dieser ebenfalls während des Laufs des Lizenzvertrags erlangt hat, weil die Stellung des Lizenznehmers im Verhältnis zum Lizenzgeber nach Beendigung des Lizenz- oder Gestattungsvertrags nicht besser als diejenige eines Dritten ist, der erstmals ein mit

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