Keine Musterfeststellungsklagen der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat eine Musterfeststellungsklage der „Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V.“ als unzulässig abgewiesen , da dem Verein die notwendige Klagebefugnis fehlt. Die „Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V.“, ein eingetragener Verein, wollte in dem hier entschiedenen Fall als Musterkläger im Rahmen einer Musterfeststellungsklage diverse Feststellungen im Zusammenhang mit dem

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