Im Land Berlin dürfen Verkaufsstellen für den Vertrieb von Andenken nur unter strengen Voraussetzungen an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. In einem jetzt vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen hatte eine Kauffrau geklagt, die ein Einzelhandelsladengeschäft in Berlin-Mitte betreibt, in dem sie Andenken sowie Reisebedarf und Spielzeug zum Verkauf anbietet. Zum Sortiment
Lesen