Die Genehmigung der Übertragung der Rechte und Pflichten aus einer Taxikonzession setzt nicht die Zuverlässigkeit des bisherigen Inhabers voraus, wohl aber, dass die Konzession zum Zeitpunkt der Übertragung noch besteht. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschiedenen Fall hörte die zuständige Behörde den Konzessionsinhaber im Januar 2016 wegen Zweifeln
Lesen