Totschlag des eigenen Babys

Zu zwölf Jahren ist ein angeklagter Vater wegen vorsätzlicher Tötung des eigenen vier Monate alten Säuglings verurteilt worden. Damit ist das Landgericht Osnabrück noch höher in der Bestrafung gegangen als der Vertreter der Staatsanwaltschaft (mit elf Jahren) beantragt hatte.

Totschlag des eigenen Babys

In dem hier vorliegenden Fall ist der Vater eines getöteten Säuglings wegen Totschlags vom Landgericht Osnabrück verurteilt worden. Dem 35-jährigen Angeklagten aus Osnabrück ist vorgeworfen worden, am 18. Februar 2012 zwischen 17:30 Uhr und 18:30 Uhr seinen etwa vier Monate alten Sohn in seiner Wohnung in Osnabrück so heftig und langandauernd geschüttelt zu haben, dass dieser durch das dadurch erlittene schwere Schütteltrauma am 20. Februar 2012 verstorben ist.

In seiner Urteilsbegründung betont das Landgericht Osnabrück, dass ein Unglücksfall auszuschließen sei. Der Angeklagte sei es gewesen, der seinem Sohn durch anhaltendes, kräftiges Schütteln die erheblichen Verletzungen zugefügt habe, an denen dieser schließlich im Marienhospital in Osnabrück verstorben sei. Zur Überzeugung des Landgerichts stehe fest, dass dem Angeklagten auch bewusst gewesen sei, dass das Schütteln zum Tode des Kindes führen könne. Der Angeklagte habe sich damit abgefunden.

Die Strafe ist unter anderem damit begründet worden, dass der Angeklagte als Vater eine besondere Fürsorge für sein Kind hätte walten lassen müssen. Statt dessen habe er den völlig hilflosen Säugling schwer misshandelt.

Landgericht Osnabrück, Urteil vom 19. September 2012 – 6 Ks 4/12