Der Geschmack eines Lebensmittels kann keinen Urheberrechtsschutz genießen. Der Geschmack eines Lebensmittels ist nämlich nicht als „Werk“ einzustufen. Das entschied der Gerichtshof der Europäischen Union jetzt im Streit zwischen zwei niederländischen Käseherstellern: Der „Heksenkaas“ ist ein Streichkäse mit Crème fraîche und Kräutern, den ein niederländischer Gemüseund Frischproduktehändler im Jahr 2007
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