Wird in einem Schuldscheindarlehen als Zinssatz „3-Monats-EURIBOR+0,1175%“ vereinbart, führt dies nicht zu einer Pflicht des Gläubigers zur Zahlung sich hieraus ggfs. errechnender Negativzinsen.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall schloss das klagende Land mit der beklagten Bank …
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