Während des sogenannten „Lockdowns“ Ende 2020 mussten viele Geschäfte schließen. Die Mietverträge liefen trotzdem weiter, obwohl häufig kein Gewinn mehr erwirtschaftet werden konnte. Der Gesetzgeber hat darauf mit der Regelung des Art. 240 § 7 EGBGB reagiert, nach dem ein …
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