Der zwischen zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung bestehende Gewinnabführungsvertrag kann nicht im Handelsregister der Obergesellschaft eingetragen werden. Ob der zwischen zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung abgeschlossene Unternehmensvertrag im Handelsregister der Obergesellschaft einzutragen ist, war bisher umstritten. Die Eintragung wird teilweise als verpflichtend und als Voraussetzung für die Wirksamkeit des Unternehmensvertrags
LesenSchlagwort: Handelsregister
Handelsregister – und die GbR als GmbH-Gesellschafterin
Bei einer GbR als neuer Gesellschafterin sind auch deren Gesellschafter mit Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort anzugeben. Die Beteiligten können die Aufnahme der eingereichten Gesellschafterliste in den Registerordner nicht verlangen, wenn die Liste keine Angaben zu den Gesellschaftern der GbR enthält, die neue Gesellschafterin der GmbH geworden ist. Wie das
LesenDie verzögerte Registereintragung einer Organschaft – und ihre steuerlichen Folgen
Wird eine körperschaftsteuerrechtliche Organschaft infolge einer verzögerten Eintragung des Gewinnabführungsvertrags in das Handelsregister erst in dem auf das Jahr der Handelsregisteranmeldung folgenden Jahr steuerlich wirksam, liegt darin keine sachliche Unbilligkeit. Das gilt auch, wenn die verzögerte Eintragung auf einem Fehlverhalten einer anderen Behörde, etwa des Registergerichts, beruhen sollte. In dem
LesenDer ehemalige Komplementär – und die Gesellschafterversammlung
Bei der Kommanditgesellschaft ebenso wie bei der Aktiengesellschaft und der GmbH führt die Einberufung durch einen Unbefugten zur Nichtigkeit der gefassten Beschlüsse . Einem früheren Komplementär steht ein Einberufungsrecht auch dann nicht (mehr) zu, wenn er im Handelsregister fehlerhaft noch als persönlich haftender Gesellschafter eingetragen ist. Eine solche Einberufungsbefugnis des
LesenNotargebühren für die elektronische Übermittlung der Handelsregisteranmeldung
Der Notar erhält für die Erstellung einer XML-Datei mit Strukturdaten und ihre Über-mittlung an das Registergericht keine Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO. Nach § 147 Abs. 2 KostO erhält der Notar die Hälfte der vollen Gebühr, wenn für eine im Auftrag eines Beteiligten ausgeübte Tätigkeit eine Gebühr nicht
LesenHandelsregisteranmeldungen durch den Prokuristen
Die Prokura umfasst nicht die Vertretungsmacht zur Anmeldung der Änderung der Geschäftsanschrift beim Handelsregister. Gemäß § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG hat der Geschäftsführer die Geschäftsanschrift der GmbH zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Ändert sich die Geschäftsanschrift wie hier später, folgt die Pflicht zur Anmeldung aus § 31
LesenFormwechsel einer GmbH in eine GbR – und die Eintragung im Handelsregister
Beim Formwechsel einer GmbH in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts müssen weder die Gesellschaft bürgerlichen Rechts noch ihre Gesellschafter im Handelsregister eingetragen werden. Der Name der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und ihre Gesellschafter nach einem Formwechsel gemäß § 235 Abs. 1 UmwG sind keine eintragungspflichtigen Tatsachen. Eingetragen werden muss nach § 235
LesenInsolvenzeröffnung – und die Eintragung eines Geschäftsführerwechsels
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat auf die Struktur der betroffenen Gesellschaft keinen Einfluss. Organe einer juristischen Person behalten ihre Stellung auch nach dessen Eröffnung. Eine Einschränkung ergibt sich nur insoweit, als die Organe einer juristischen Person lediglich noch solche Aufgaben wahrnehmen, die nicht die Insolvenzmasse betreffen. Bei einer Gesellschaft mit
LesenFormwechsel – und die Rechtsscheinhaftung für die fehlerhafte Handelsregistereintragung
Wer unrichtig als Gesellschafter einer durch Umwandlung entstandenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Handelsregister eingetragen ist, kann nach allgemeinen Rechtsscheingrundsätzen für die Kosten eines Rechtsstreits haften, den ein Gläubiger der formwechselnden GmbH im Vertrauen auf seine Haftung als Gesellschafter gegen ihn führt. Es besteht zwar keine Haftung entsprechend §§ 128 ff.
LesenDie deutsche Zweigniederlassung als Kommanditistin
Die deutsche Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens kann unter ihrer Firma als Kommanditistin einer deutschen (Tochter-)Gesellschaft im Handelregister eingetragen werden. Für die Anmeldung zum Handelsregister ist die Vollmacht durch den ständigen Vertreter der deutschen Zweigniederlassung ausreichend, ohne dass es noch der Voll-macht durch die Directoren der ausländischen Hauptniederlassung in vertretungsberechtigter Zahl
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