Oberlandesgericht Frankfurt am Main - Aktenstapel

Der Gewinnabführungsvertrag zwischen zwei GmbHs – und seine Eintragung ins Handelsregister

Der zwischen zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung bestehende Gewinnabführungsvertrag kann nicht im Handelsregister der Obergesellschaft eingetragen werden. Ob der zwischen zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung abgeschlossene Unternehmensvertrag im Handelsregister der Obergesellschaft einzutragen ist, war bisher umstritten. Die Eintragung wird teilweise als verpflichtend und als Voraussetzung für die Wirksamkeit des Unternehmensvertrags

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Handelsregister – und die GbR als GmbH-Gesellschafterin

Bei einer GbR als neuer Gesellschafterin sind auch deren Gesellschafter mit Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort anzugeben. Die Beteiligten können die Aufnahme der eingereichten Gesellschafterliste in den Registerordner nicht verlangen, wenn die Liste keine Angaben zu den Gesellschaftern der GbR enthält, die neue Gesellschafterin der GmbH geworden ist. Wie das

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Die verzögerte Registereintragung einer Organschaft – und ihre steuerlichen Folgen

Wird eine körperschaftsteuerrechtliche Organschaft infolge einer verzögerten Eintragung des Gewinnabführungsvertrags in das Handelsregister erst in dem auf das Jahr der Handelsregisteranmeldung folgenden Jahr steuerlich wirksam, liegt darin keine sachliche Unbilligkeit. Das gilt auch, wenn die verzögerte Eintragung auf einem Fehlverhalten einer anderen Behörde, etwa des Registergerichts, beruhen sollte. In dem

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Der ehemalige Komplementär – und die Gesellschafterversammlung

Bei der Kommanditgesellschaft ebenso wie bei der Aktiengesellschaft und der GmbH führt die Einberufung durch einen Unbefugten zur Nichtigkeit der gefassten Beschlüsse . Einem früheren Komplementär steht ein Einberufungsrecht auch dann nicht (mehr) zu, wenn er im Handelsregister fehlerhaft noch als persönlich haftender Gesellschafter eingetragen ist. Eine solche Einberufungsbefugnis des

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Handelsregisteranmeldungen durch den Prokuristen

Die Prokura umfasst nicht die Vertretungsmacht zur Anmeldung der Änderung der Geschäftsanschrift beim Handelsregister. Gemäß § 8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG hat der Geschäftsführer die Geschäftsanschrift der GmbH zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Ändert sich die Geschäftsanschrift wie hier später, folgt die Pflicht zur Anmeldung aus § 31

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Formwechsel – und die Rechtsscheinhaftung für die fehlerhafte Handelsregistereintragung

Wer unrichtig als Gesellschafter einer durch Umwandlung entstandenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Handelsregister eingetragen ist, kann nach allgemeinen Rechtsscheingrundsätzen für die Kosten eines Rechtsstreits haften, den ein Gläubiger der formwechselnden GmbH im Vertrauen auf seine Haftung als Gesellschafter gegen ihn führt. Es besteht zwar keine Haftung entsprechend §§ 128 ff.

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Die deutsche Zweigniederlassung als Kommanditistin

Die deutsche Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens kann unter ihrer Firma als Kommanditistin einer deutschen (Tochter-)Gesellschaft im Handelregister eingetragen werden. Für die Anmeldung zum Handelsregister ist die Vollmacht durch den ständigen Vertreter der deutschen Zweigniederlassung ausreichend, ohne dass es noch der Voll-macht durch die Directoren der ausländischen Hauptniederlassung in vertretungsberechtigter Zahl

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