Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines GmbH-Gesellschafters führt regelmäßig zur Unterbrechung eines Beschlussmängelrechtsstreits des Gesellschafters. Dies gilt auch für den Fall, dass Beschlüsse zur Abberufung des (später insolventen) Gesellschafters als Geschäftsführers und zur Einziehung seines Geschäftsanteils angefochten werden. In einem solchen Fall ist der Rechtsstreit durch die Eröffnung
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