Der gewerkschaftliche Anspruch auf Unterlassung der Durchführung tarifwidriger Betriebsvereinbarungen nach § 1004 Abs. 1, § 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 9 Abs. 3 GG erfordert eine unmittelbare und zwingende Tarifgebundenheit des in Anspruch genommenen Arbeitgebers an die maßgebenden Tarifbestimmungen. Endet diese, kann das Recht auf koalitionsgemäße Betätigung
LesenSchlagwort: Unterlassungsanspruch
Wettbewerbsverstöße – und die Vermutung der Dringlichkeit des Unterlassungsanspruchs
Gemäß §§ 935, 940 ZPO sind einstweilige Verfügungen nur zulässig, wenn zu besorgen ist, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes die Verwirklichung des Rechts einer Partei vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte. In Wettbewerbssachen besteht zur Sicherung von Unterlassungsansprüchen nach § 12 Absatz 2 UWG eine dahingehende Vermutung, die
LesenDie Haftung des GbR-Gesellschafter für Wettbewerbsverstöße
Ist ein Unterlassungsanspruch gegen eine Gesellschaft begründet, so haftet der einzelne Gesellschafter nicht schon auf Grund seiner Gesellschafterstellung auf Unterlassung. Nicht erheblich ist dabei, ob die Gesellschaft als Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder was angesichts des geschäftlichen Umfangs nahe liegt als offene Handelsgesellschaft zu qualifizieren ist, vgl. § 1 Absatz 2
LesenGrabmäler mit Firmenschild
Ein Unternehmen, das Grabmale herstellt und auf Friedhöfen aufstellt, verstößt gegen § 3a UWG (i.V.m. der gemeindlichen Friedhofssatzung), wenn es auf den von ihm aufgestellten Grabmalen Firmenschilder der streitgegenständlichen Art mit der Angabe seines Unternehmensnamens und -sitzes sowie seiner Telefonnummer anbringt, obwohl die Friedhofssatzung das Anbieten von Waren und Dienstleistungen
LesenDer Unterlassungsanspruch des Mitbewerbers
Ein Mitbewerber ist bei einem Wettbewerbsverstoß hinsichtlich eines Unterlassungsanspruchs gemäß § 8 Absatz 3 Nr. 1 UWG aktivlegitimiert. Mitbewerber ist jeder Unternehmer, der mit einem oder mehreren Unternehmern als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht (§ 2 Absatz 1 Nr. 3 UWG). Ein konkretes
LesenDer missbräuchliche Verbotsantrag bei einem Wettbewerbsverstoß
Nach § 8 Absatz 4 Satz 1 UWG ist die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen. Von einem Missbrauch ist auszugehen,
LesenMarkenverletzungen durch Privatverkäufe auf eBay
Den Tatbestand einer Markenverletzung gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG und Art. 9 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a GMV erfüllen nur solche Handlungen, die ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr vorgenommen werden. Von einem Handeln im geschäftlichen Verkehr ist nicht schon dann auszugehen, wenn
LesenAbmahnkosten und Unterlassungserklärung
Sofern der Abgemahnte den Anspruch auf Zahlung der Abmahnkosten nicht förmlich anerkennt oder sonst ausdrücklich zu erkennen gibt, dass der Vorwurf des Abmahnenden zu Recht erfolgt ist, sondern lediglich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, liegt darin nicht das Anerkenntnis des zugrundeliegenden gesetzlichen Unterlassungsanspruchs und der Pflicht zur Übernahme der Abmahnkosten. Dies
LesenVerletzung eines Unternehmenskennzeichens – Streitwert für einen einheitlichen Unterlassungsantrag
Bei dem Begriff des Gegenstands in § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG handelt es sich um einen selbständigen kostenrechtlichen Begriff, der eine wirtschaftliche Betrachtung erfordert . Eine Zusammenrechnung hat dort zu erfolgen, wo eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht und nicht ein wirtschaftlich identisches Interesse betroffen ist . Wirtschaftliche Identität liegt
LesenDer Gesellschafter und die Unterlassungsverpflichtung der GbR
Besteht eine vertragliche Unterlassungsverpflichtung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, haften ihre Gesellschafter regelmäßig allein auf das Interesse und nicht persönlich auf Unterlassung, falls die Gesellschaft das Unterlassungsgebot verletzt. Wird eine Unterlassungserklärung für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts abgegeben, nachdem sie vom Gläubiger abgemahnt worden ist, ist es grundsätzlich nicht treuwidrig, wenn sich
Lesen