Die sachliche Gewerbesteuerpflicht eines Grundstückshändlers beginnt frühestens mit dem Abschluss eines Kaufvertrages über eine erste Immobilie, da er erst durch den entsprechenden Kauf in der Lage ist, seine Leistung am Markt anzubieten.
Dieser Entscheidung des Bundesfinanzhofs lag der Fall einer …
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