Einem Versicherungsnehmer stehen aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen einer im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erfolgten Schließung der von ihm betriebenen Gaststätte auf der Grundlage der vereinbarten Versicherungsbedingungen keine Ansprüche zu.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall unterhält der klagende Gastwirt …
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