Eine Geschäftsbezeichnung darf nicht ohne Zustimmung der Namensinhaber erfolgen. Eine Pizzeria darf sich daher ohne Zustimmung der Namensinhaber nicht „Falcone“ nennen.
Mit dieser Begründung hat aktuell das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Betreiberin einer Frankfurter Pizzeria verpflichtet, den Namen des …
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