Beurkundung einer Hauptversammlung

Wenn auf einer Hauptversammlung ein Beschluss gefasst wird, für den das Gesetz eine Dreiviertel- oder größere Mehrheit bestimmt und der damit stets durch eine notariell aufgenommene Niederschrift zu beurkunden ist, muss ein anderer, nicht diesen Mehrheitserfordernissen unterliegender Beschluss nicht in …

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Unternehmensbewertung – IDW S1 2000 oder 2005?

Die IDW-Standards sowie die sonstigen Verlautbarungen des Fachausschusses für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) sind anerkannte Expertenauffassung und bilden eine Erkenntnisquelle für das methodisch zutreffende Vorgehen bei der Ermittlung des Unternehmenswertes . Da es sich bei dem IDW um eine private …

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Aktienbewertung im Spruchverfahren

In Spruchverfahren ist das Gericht im Rahmen seiner Schätzung des Verkehrswertes des Aktieneigentums nicht gehalten, darüber zu entscheiden, welche Methode der Unternehmensbewertung und welche methodische Einzelentscheidung innerhalb einer Bewertungsmethode richtig sind.

Vielmehr können Grundlage der Schätzung des Anteilswerts durch das …

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Selbst geschaffene Anfechtungsgründe

Die dem Vorstand als Organ wegen seiner Aufgabe, für die Rechtmäßigkeit des Korporationshandelns zu sorgen, im Interesse der Gesellschaft zustehende Anfechtungsbefugnis ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass er die Anfechtbarkeit des Beschlusses mitverursacht hat.

Die Anfechtungsbefugnis des Vorstands hinsichtlich der Anfechtung …

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Absage einer Hauptversammlung

Die Einberufung der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft kann grundsätzlich von dem Organ, das die Versammlung einberufen hat, wieder zurückgenommen werden. Dass eine Hauptversammlung vom Vorstand aufgrund eines Verlangens von Aktionären gemäß § 122 Abs. 1 Satz 1 AktG einberufen worden ist, …

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Die Hauptversammlung der SE im EU-Ausland

Durch die Satzung kann ein Hauptversammlungsort im Ausland bestimmt werden.

Die Zulässigkeit einer Satzungsregelung zum Hauptversammlungsort folgt aus § 121 Abs. 5 AktG. Für die Organisation und den Ablauf der Hauptversammlung gelten nach Art. 53 SE-VO unbeschadet der Bestimmungen des …

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