Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung lässt die Wiederholungsgefahr grundsätzlich nur dann entfallen, wenn die Vertragsstrafe so bemessen ist, dass der Schuldner von einem weiteren Verstoß künftig absieht. Eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 € reicht bei einem seit vielen Jahren am Markt …
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