Wenn ein Anbieter von Mobilfunkleistungen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Schadenspauschale in Höhe von 10 Euro für Rücklastschriften verlangt, ist diese Klausel unwirksam, denn die Pauschale von 10 Euro übersteigt den nach dem „gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden …
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