Sanierungserlass – und keine Altfälle

Nach zwei aktuellen Urteile des Bundesfinanzhofs darf der sog. Sanierungserlass des Bundesministeriums der Finanzen, durch den Sanierungsgewinne steuerlich begünstigt werden sollten, für die Vergangenheit nicht angewendet werden.

Der Große Senat des Bundesfinanzhofs hatte den sog. Sanierungserlass mit Beschluss vom 28.11.2016 …

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