§ 25 HGB ist auch dann anwendbar, wenn ein in Insolvenz befindliches Unternehmen von einem Dritten außerhalb des Insolvenzverfahrens ohne Mitwirkung des Insolvenzverwalters lediglich tatsächlich fortgeführt wird.
§ 25 Abs. 1 Satz 1 HGB, wonach derjenige, der ein unter Lebenden …
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