Persönliche Daten im Handelsregister

Geschäftsführer einer GmbH müssen es nach Ansicht des Oberlandesgerichts Celle grundsätzlich hinnehmen, dass ihre persönlichen Daten für Jedermann einsehbar sind.

Das Handelsregister soll allen Interessierten die Möglichkeit geben, sich über die Verhältnisse einer (Handels-) Gesellschaft zu informieren: Wo ist ihr …

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main - Aktenstapel

Der Gewinnabführungsvertrag zwischen zwei GmbHs – und seine Eintragung ins Handelsregister

Der zwischen zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung bestehende Gewinnabführungsvertrag kann nicht im Handelsregister der Obergesellschaft eingetragen werden.

Ob der zwischen zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung abgeschlossene Unternehmensvertrag im Handelsregister der Obergesellschaft einzutragen ist, war bisher umstritten. Die Eintragung wird teilweise …

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Die deutsche Zweigniederlassung als Kommanditistin

Die deutsche Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens kann unter ihrer Firma als Kommanditistin einer deutschen (Tochter-)Gesellschaft im Handelregister eingetragen werden. Für die Anmeldung zum Handelsregister ist die Vollmacht durch den ständigen Vertreter der deutschen Zweigniederlassung ausreichend, ohne dass es noch der …

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Registervollmacht als Dauervollmacht

Beim Nachweis der Erteilung einer Registervollmacht mittels beglaubigter Abschrift der öffentlich beglaubigten Vollmachtserklärung kann das Registergericht die Vorlage einer aktuellen Beglaubigung verlangen, wenn seit dem Zeitpunkt der Beglaubigung der Abschrift eine erhebliche Zwischenzeit vergangen ist.

Die Anmeldung zum Handelsregister ist …

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Löschung im Handelsregister

Die Löschung der Gesellschaft ist nach § 394 FamFG vorzunehmen, wenn die Gesellschaft im Zeitpunkt der Löschungsanordnung vermögenslos ist. Dies ist der Fall, wenn die Gesellschaft nach Auffassung eines vernünftig denkenden Kaufmanns vermögenslos ist .

Diese Voraussetzung ist erfüllt, da …

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Zusatzangaben in der Gesellschafterliste

Das Registergericht darf es eine bei ihm eingereichte Gesellschafterliste darauf prüfen, ob sie den Anforderungen des § 40 Abs. 1 S. 1 GmbHG entspricht.

Es steht nicht im Belieben der Beteiligten, den Inhalt der von ihnen eingereichten Gesellschafterliste abweichend von …

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