Die durch eine Markenanmeldung begründete Erstbegehungsgefahr entfällt nicht schon dann, wenn gegen die Zurückweisung der Markenanmeldung durch das Deutsche Patent- und Markenamt keine Beschwerde eingelegt wird.
Aufgrund der Anmeldung eines Zeichens als Marke ist im Regelfall zu vermuten, dass eine …
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