Der Verkauf von Forderungen

Der Forderungserwerber ist nicht zum Vorsteuerabzug aus den Eingangsrechnungen für den Forderungserwerb und den Forderungseinzug berechtigt, wenn der Erwerber sie nicht im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit erworben hat.

So das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben über die „Umsatzsteuerliche Behandlung des Erwerbs …

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Die KGaA als Organgesellschaft

Nach § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG gilt eine Kapitalgesellschaft, die -wie im hier vom Bundesfinanzhhof entschiedenen Streitfall die KGaA- Organgesellschaft i.S. des § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG ist, als Betriebsstätte des Organträgers (sog. gewerbesteuerrechtliche Organschaft).

Trotz …

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Unterstützungskassenzusage – und die Erdienensdauer

Der von der Rechtsprechung zu Direktzusagen entwickelte Grundsatz, nach dem sich der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft einen Anspruch auf Altersversorgung regelmäßig nur erdienen kann, wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand noch ein Zeitraum von mindestens …

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Der Gesellschafter und die Unterlassungsverpflichtung der GbR

Besteht eine vertragliche Unterlassungsverpflichtung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, haften ihre Gesellschafter regelmäßig allein auf das Interesse und nicht persönlich auf Unterlassung, falls die Gesellschaft das Unterlassungsgebot verletzt. Wird eine Unterlassungserklärung für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts abgegeben, nachdem sie vom Gläubiger …

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Aussetzungszinsen – erstmalige Festsetzung und die zwischenzeitliche Änderung des Steuerbescheids

Bei erstmaliger Festsetzung von Aussetzungszinsen ist eine zwischenzeitliche Änderung des Steuerbescheids zu berücksichtigen.

Soweit ein Einspruch oder eine Anfechtungsklage gegen einen Steuerbescheid, eine Steueranmeldung oder einen Verwaltungsakt, der einen Steuervergütungsbescheid aufhebt oder ändert, oder gegen eine Einspruchsentscheidung über einen dieser …

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Rechnungsberichtigung – und ihre Rückwirkung

Berichtigt der Unternehmer eine Rechnung für eine von ihm erbrachte Leistung, wirkt dies, wie jetzt der Bundesfinanzhof entgegen der bisherigen Verwaltungspraxis und unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden hat, auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsausstellung zurück.

Diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs …

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