Der Bundesgerichtshof ist bei einem negativen Kompetenzkonflikt zwischen dem Kartellsenat und einem Zivilsenat des Oberlandesgerichts nicht zur Bestimmung des zuständigen Gerichts berufen.
Seit der Ergänzung von § 36 ZPO um die Absätze 2 und 3 durch das Gesetz zur Neuregelung …
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