Eine Betriebseinnahme, die anzusetzen ist, weil ein abgezogener Investitionsabzugsbetrag gemäß § 7g Abs. 4 Satz 2 EStG a.F. rückgängig zu machen ist, kann nicht gemäß § 177 AO durch eine Gewinnminderung kompensieren werden. Denn er ist verpflichtet, in der Gewinnermittlung …
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