Im Strafverfahren wegen Steuer können die Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden.
Jedoch kommt eine Schätzung des Schuldumfangs nur dann in Betracht, wenn mangels vorhandener Unterlagen eine konkrete Berechnung der Bemessungsgrundlage nicht vorgenommen werden kann .
Eine pauschale Schätzung ist erst dann zulässig, …
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