Die Abwicklung von Verkehrsunfällen im Inland für ausländische Kfz-Haftpflichtversicherer im „System Grüne Karte“ erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine Ortverlagerung an den Empfängerort gemäß § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG.
Dieses System basiert auf der Genfer Empfehlung Nr. 5 …
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