Die Antragsfrist im Spruchverfahren wird auch durch rechtzeitigen Eingang beim unzuständigen Gericht, das den Rechtsstreit an das zuständige Gericht verweist, gewahrt.
Auch mit dem beim unzuständigen Landgericht eingereichten Antrag wurde die Frist des § 4 SpruchG gewahrt, ungeachtet dessen, dass …
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