Bei Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers oder einer Betriebsstätte in der ansonsten privat genutzten Wohnung besteht keine Möglichkeit eines anteiligen Betriebsausgabenabzugs für Küche, Flur und WC.
Mit Urteil vom 17.02.2016 hat der Bundesfinanzhof bereits entschieden, dass die Aufwendungen für privat mitgenutzte …
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