Die zweiwöchige Frist zur Erklärung der fristlosen Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrags läuft erst ab positiver Kenntnis des Kündigungsberechtigten vom Kündigungsgrund.
In dem jetzt vom Bundesgerichtgshof entschiedenen Fall war der Kläger zunächst Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft der Stadtsparkasse Düsseldorf, dann Geschäftsführer der beklagten …
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Im Jahr 2007 meldete die polnische Gesellschaft Eugenia Mocek und Jadwiga …



