Für die Prüfung, ob eine Garage Nebengebäude des Wohngebäudes ist oder nicht, ist es grundsätzlich unerheblich, ob der in der Garage untergestellte PKW von einem Gewerbetreibenden oder selbstständig Tätigen für Fahrten zu seinem Betrieb, von einem Arbeitnehmer für Fahrten zur …
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