Ein Hersteller darf für seine Babynahrung nicht mit einer „gesunden Darmflora“ werben. Mit dieser Entscheidung hat jetzt der Bundesgerichtshof den Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 Health-Claim-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 weiter präzisiert.
Die …
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