Die Tätigkeit eines EDV-Beraters ohne (Fach-)Hochschulabschluss im Fach Informatik ist nur dann als ingenieurähnlich und damit freiberuflich zu qualifizieren, wenn er nachweisen kann, dass er sich das Wissen eines Informatikers mit Bachelorabschluss in vergleichbarer Breite und Tiefe auf andere Weise …
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