In den Fällen, in denen der nach Deutschland unversteuert und unverzollt eingeführte Feinschnitttabak durch den Zollsichergestellt wurde, nachdem ihn die Angeklagte von ihrem Hintermann in Empfang genommen, zwischengelagert und dann den Speditionen zum Weitertransport (hier: nach Großbritannien) übergeben hatte, hat …
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