Das Finanzgericht verletzt seine aus § 76 Abs. 1 FGO folgende Pflicht zur Sachaufklärung, indem es ermessensfehlerhaft die beantragte Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Bewertung einer Beteiligung ablehnt.
Im hier vom Bundesfinanazhof entschiedenen Fall hängt die Entscheidung des Rechtsstreits von der …
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