In der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sind hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten weitgehend geklärt, dass
- § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG in der ab 6.05.2006 geltenden Fassung durch das Gesetz zur Eindämmung














