Nikotinfreie Aromastoffe und deren Behältnisse fallen nicht unter § 10 Abs. 4 Jugendschutzgesetz. Ein nikotinfreies Aroma Gummibärchen darf im Internet ohne Altersbeschränkung verkauft werden.
Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall einer wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage keinen …
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