Gewerbliche Pfandleiher sind verpflichtet, nicht rechtzeitig vom Verpfänder abgeholte Überschüsse aus der Pfandverwertung an den Staat abzuführen. Die entsprechenden Vorschriften der Gewerbeordnung und der Pfandleiherverordnung sind nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht verfassungswidrig.
Als Überschuss aus der Pfandverwertung wird …
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